AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Meijer Sales Company
Dies ist eine Übersetzung der niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dient Ihrer Information. Bei inhaltlichen oder auslegungsbedingten Abweichungen ist der niederländische Text maßgebend (siehe Artikel 21.2).
D.S.T. Meijer, handelnd unter dem Namen Meijer Sales Company (nachfolgend: MSC), ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 78060680 eingetragen, Registeradresse: Aweg 6A, 9718 CS Groningen (keine Besucheradresse), und hat ihren tatsächlichen Sitz in Winschoterweg 1-7, 9723 CG Groningen, Niederlande.
Artikel 1 - Begriffe
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind.
3. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
4. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
5. Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der einen (Fernabsatz-)Vertrag mit dem Verkäufer schließt.
6. Vertrag: Der (Fernabsatz-)Kaufvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Käufer bei MSC gekauft hat.
7. Produkte: Die von MSC angebotenen Produkte sind elektrische Tauchpumpen, Pumpenanlagen und Zubehör.
8. Verkäufer: Der Anbieter von Produkten an den Käufer, nachfolgend: MSC.
Artikel 2 - Anwendbarkeit
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von MSC und jeden Vertrag zwischen MSC und einem Käufer sowie für jedes von MSC angebotene Produkt.
2. Bevor ein (Fernabsatz-)Vertrag geschlossen wird, werden dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, teilt MSC dem Käufer mit, auf welche Weise er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann; diese sind jedenfalls auf der Website von MSC veröffentlicht, sodass der Käufer sie einfach auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit MSC vereinbart wurde.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und Folgeverträge mit dem Käufer. Etwaige Allgemeine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
5. Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder werden sie für nichtig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die nichtige/für nichtig erklärte Bestimmung wird durch eine Bestimmung mit derselben Zielsetzung wie die ursprüngliche Bestimmung ersetzt.
6. Unklarheiten über Inhalt und Auslegung sowie Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und auszulegen.
7. Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihr verwiesen, ist dies zugleich als Verweis auf er/ihm/sein zu verstehen, sofern und soweit zutreffend.
Artikel 3 - Das Angebot
1. Alle von MSC abgegebenen Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Ist das Angebot eingeschränkt oder nur unter bestimmten Bedingungen gültig, wird dies ausdrücklich im Angebot genannt. Ein Angebot liegt erst vor, wenn es schriftlich festgehalten wurde.
2. Das von MSC abgegebene Angebot ist freibleibend. MSC ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn dessen Annahme durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird oder der Käufer den geschuldeten Betrag bereits bezahlt hat. Dessen ungeachtet hat MSC das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus einem für MSC triftigen Grund abzulehnen.
3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den zugehörigen Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer das Angebot gut beurteilen kann. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden MSC nicht. Etwaige Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot sind nur ein Anhaltspunkt und können keine Grundlage für Schadenersatz oder die Auflösung des (Fernabsatz-)Vertrags sein. MSC kann nicht garantieren, dass die Farben auf der Abbildung exakt den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.
4. Im Angebot von MSC genannte Lieferzeiten und Fristen sind Richtwerte und geben dem Käufer bei Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadenersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Ein Gesamtangebot verpflichtet MSC nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Sachen zu einem Teil des angegebenen Preises.
6. Sofern und soweit ein Sonderangebot vorliegt, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Sonderangebote gelten nur solange der Vorrat reicht, nach dem Prinzip: weg ist weg.
Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrags
1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Käufer ein Angebot von MSC durch Aufgabe einer Bestellung angenommen oder das betreffende Produkt bezahlt hat. Ein außerhalb der Website zustande gekommener Vertrag ist vom Käufer in dem Moment angenommen, in dem er ein unterzeichnetes Exemplar (eingescannt oder im Original) an MSC zurückgesandt hat oder dem Angebot per E-Mail ausdrücklich und unmissverständlich zustimmt.
2. Ein Angebot kann von MSC über die Website, telefonisch, per E-Mail und mündlich abgegeben werden.
3. Hat der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrags mit MSC angenommen, bestätigt MSC dem Käufer den Vertrag schriftlich, zumindest jedoch per E-Mail.
4. Weicht die Annahme (in untergeordneten Punkten) vom Angebot ab, ist MSC daran nicht gebunden.
5. MSC ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise hätte erwarten können oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Aus diesem Irrtum oder Schreibfehler kann der Käufer keine Rechte herleiten.
6. Das Widerrufsrecht ist für einen Käufer, der ein Unternehmen ist, ausgeschlossen. Ein Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Findet ein Widerruf statt, geht der Käufer sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung um. Er packt das Produkt nur aus, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Das Produkt darf nicht geöffnet und/oder benutzt werden. Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das Produkt mit allem mitgelieferten Zubehör und - soweit vernünftigerweise möglich - im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurück, gemäß den vom Unternehmer erteilten angemessenen und klaren Anweisungen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt der Käufer.
7. Sie haben das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das letzte Produkt in Besitz genommen haben. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns über info@dompelpomp.shop mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
8. Machen Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch, müssen Sie: sorgfältig mit allen erhaltenen Sachen und deren Verpackung umgehen. Sie dürfen diese Sachen (Produkte) nur insoweit auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Sache erforderlich ist. Gehen Sie in anderer Weise mit der Sache um, haften Sie für einen dadurch verursachten Wertverlust der Sache, es sei denn, der Webshop hat Ihnen vor oder bei Abschluss des Vertrags nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt; die Sache (das Produkt) innerhalb von 14 Tagen an den Webshop zurücksenden, gerechnet ab dem Tag nach dem Tag, an dem Sie die in diesem Artikel genannte Erklärung abgegeben haben. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung einer Sache tragen Sie, jedoch nur, wenn der Webshop Sie darüber vor Abschluss des Vertrags informiert hat; die Sache möglichst mit allem mitgelieferten Zubehör, im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den vom Webshop angemessen und klar erteilten Anweisungen zurücksenden.
9. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, wird der Bestellbetrag (inkl. Versandkosten) innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Widerrufserklärung von MSC erstattet, sofern das Produkt bereits in ordnungsgemäßem Zustand zurückgekommen ist oder Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Sachen zurückgesandt haben.
Muster-Widerrufsformular
(dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten)
An: Meijer Sales Company (Dompelpomp Shop), Winschoterweg 1-7, 9723 CG Groningen, Niederlande, info@dompelpomp.shop
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung*:
Bestellt am*/erhalten am* (*Unzutreffendes streichen)
Name(n) des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
Artikel 5 - Durchführung des Vertrags
1. MSC führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können aus.
2. Sofern und soweit eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags dies erfordert, hat MSC das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.
3. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Daten, von denen MSC angibt, dass sie notwendig sind, oder von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Durchführung des Vertrags notwendig sind, MSC rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Sind die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten MSC nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden, hat MSC das Recht, die Durchführung des Vertrags auszusetzen.
4. Bei der Durchführung des Vertrags ist MSC nicht verpflichtet oder gehalten, den Anweisungen des Käufers zu folgen, wenn dadurch Inhalt oder Umfang des Vertrags geändert werden. Führen die Anweisungen zu Mehrarbeit für MSC, ist der Käufer verpflichtet, die zusätzlichen oder Nebenkosten entsprechend zu vergüten.
5. MSC kann vor der Durchführung des Vertrags Sicherheit vom Käufer oder vollständige Vorauszahlung verlangen.
6. MSC haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass MSC von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Käufers ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war MSC bekannt.
7. Der Käufer stellt MSC von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags einen Schaden erleiden, der dem Käufer zuzurechnen ist.
8. MSC kann den Käufer, sofern ein entsprechender Auftrag erteilt wurde, hinsichtlich des Produkts beraten. Der Inhalt dieser Beratung ist nicht bindend und lediglich beratender Art, wobei MSC die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten beachtet. Der Auftraggeber entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob er die Ratschläge befolgt.
9. Die Art der Dienstleistung bringt es mit sich, dass das Ergebnis jederzeit von externen Faktoren abhängt, die die Berichte und Empfehlungen von MSC beeinflussen können, etwa der Qualität, Richtigkeit und rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Daten durch den Käufer. Der Käufer steht für die Qualität sowie die rechtzeitige und richtige Bereitstellung der erforderlichen Daten und Informationen ein.
10. Der Käufer teilt MSC vor Beginn des Auftrags schriftlich alle Umstände mit, die von Bedeutung sind oder sein können, einschließlich etwaiger Punkte und Prioritäten, denen der Käufer Aufmerksamkeit gewidmet wissen möchte.
Artikel 6 - Lieferung
1. Verzögern sich Beginn, Fortgang oder (Ab-)Lieferung des Vertrags, weil beispielsweise der Käufer alle angeforderten Informationen nicht oder nicht rechtzeitig geliefert hat, nicht ausreichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei MSC eingegangen ist oder durch andere Umstände außerhalb der Macht von MSC eine Verzögerung entsteht, hat MSC Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals Fixtermine. Der Käufer muss MSC schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist zur Lieferung einräumen. Aus der entstandenen Verzögerung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie früher oder später als vereinbart angeboten werden.
3. Verweigert der Käufer die Abnahme oder versäumt er es, Informationen oder Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung notwendig sind, ist MSC berechtigt, die Sachen auf Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern.
4. Werden die Produkte von MSC oder einem externen Beförderer zugestellt, ist MSC, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, berechtigt, etwaige Zustellkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Benötigt MSC im Rahmen der Durchführung des Vertrags Daten des Käufers, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Käufer MSC alle für die Durchführung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat.
6. Hat MSC eine Lieferfrist genannt, ist diese ein Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.
7. MSC ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, es sei denn, davon wurde im Vertrag abgewichen oder der Teillieferung kommt kein selbstständiger Wert zu. MSC ist berechtigt, das so Gelieferte gesondert in Rechnung zu stellen.
8. Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen beglichen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. MSC behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Sorge vor Nichtzahlung besteht.
Artikel 7 - Verpackung und Transport
1. MSC verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Sachen ordentlich zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen.
2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen einschließlich Umsatzsteuer (MwSt.), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.
3. Die Annahme von Sachen ohne Anmerkungen auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung gilt als Nachweis dafür, dass sich die Verpackung zum Zeitpunkt der Ablieferung in gutem Zustand befand.
Artikel 8 - Untersuchung, Reklamationen
1. Der Käufer ist gehalten, das Gelieferte zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, jedenfalls aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gelieferten zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, es dabei jedoch nur so weit auszupacken, wie es zur Beurteilung erforderlich ist, ob er das Produkt behält. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität des Gelieferten dem Vertrag entsprechen und die Produkte den Anforderungen genügen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten. Für Unternehmen gilt eine Frist von 3 Tagen. Nach der Meldung hat der Käufer nochmals 14 Tage für die tatsächliche Rücksendung der Waren.
2. Der Käufer ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, auf welche Weise das Produkt zu benutzen ist. MSC übernimmt keine Haftung für die falsche Verwendung des Produkts durch den Käufer.
3. Etwaige sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind MSC nach der Lieferung schriftlich unter info@dompelpomp.shop zu melden. Der Käufer hat hierfür eine Frist von 14 Tagen nach Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung zu melden. Bei Beschädigung des Produkts durch unsorgfältigen Umgang des Käufers selbst haftet der Käufer für einen etwaigen Wertverlust des Produkts.
4. Wird gemäß dem vorstehenden Absatz rechtzeitig reklamiert, bleibt der gewerbliche Käufer zur Zahlung der gekauften Sachen verpflichtet. Möchte der Käufer mangelhafte Sachen zurücksenden, geschieht dies ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MSC und auf die von MSC angegebene Weise.
5. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das Produkt und alles Zubehör, soweit vernünftigerweise möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Rücksendeanweisungen von MSC an MSC zurück. Die unmittelbaren Kosten für Rücksendungen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
6. Nach Installation und/oder Inbetriebnahme des Produkts durch den Käufer kann das Produkt nicht mehr zurückgenommen werden.
7. MSC ist berechtigt, vor einer Rückerstattung eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Produkte einzuleiten. MSC ist berechtigt, einen etwaigen Wertverlust dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8. Rückzahlungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet; die Zahlung wird spätestens 14 Tage nach Eingang der Rücksendemeldung erstattet, sofern das Produkt bereits in ordnungsgemäßem Zustand zurückgekommen ist. Die Rückzahlung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.
9. Übt der Käufer sein Reklamationsrecht aus, hat er weder das Recht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen, noch offene Rechnungen zu verrechnen.
10. Bei einer unvollständigen Lieferung und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies MSC zuzurechnen ist, wird MSC auf entsprechendes Verlangen des Käufers das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die restliche Bestellung stornieren. Die Empfangsbestätigung der Produkte ist dabei maßgebend. Ein Schaden, den der Käufer infolge des (abweichenden) Umfangs der Lieferung erlitten hat, kann nicht bei MSC geltend gemacht werden.
Artikel 9 - Preise
1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, außer im Fall von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich inklusive MwSt., sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren wie: Ein- und Ausfuhrzöllen, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaigen Abgaben und Steuern.
4. Handelt es sich um Produkte oder Rohstoffe, bei denen Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt auftreten, auf die MSC keinen Einfluss hat, kann MSC diese Produkte mit variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
Artikel 10 - Zahlung und Inkassopolitik
1. Die Zahlung kann im Voraus oder im Nachhinein in der Währung erfolgen, in der in Rechnung gestellt wurde, über die angegebene Methode.
2. Der Käufer kann aus einem im Voraus abgegebenen Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen herleiten, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
3. Der Käufer hat die Zahlung in einer Summe auf die ihm bekannt gegebene Kontonummer und die Daten von MSC zu leisten. Die Parteien können nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MSC eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.
4. Ist eine wiederkehrende Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, ist MSC berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.
5. Im Fall der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen von MSC gegen den Käufer sofort fällig.
6. MSC hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, sodann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung und die laufenden Zinsen anzurechnen. MSC kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Anrechnung bestimmt. MSC kann die vollständige Tilgung der Hauptforderung ablehnen, wenn dabei nicht auch die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.
7. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und hat er innerhalb der dafür gesetzten Zahlungsfrist von 14 Tagen seine Verpflichtung nicht erfüllt, befindet sich ein Käufer, der ein Unternehmen ist, in Verzug. Ein Käufer, der Verbraucher ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung, um seiner Zahlungsverpflichtung noch nachzukommen, unter Angabe der außergerichtlichen Kosten für den Fall, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen innerhalb dieser Frist nicht nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
8. Ab dem Datum, an dem sich der Käufer in Verzug befindet, macht MSC ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Begleichung sowie den Ersatz der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend, berechnet nach der Staffel des Beschlusses über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012.
9. Hat MSC höhere oder weitere Kosten aufgewendet, die vernünftigerweise notwendig sind, kommen diese Kosten für eine Erstattung in Betracht. Auch die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt
1. Alle von MSC gelieferten Sachen bleiben Eigentum von MSC, bis der Käufer alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit MSC geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
2. Der Käufer ist nicht befugt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.
3. Pfänden Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, MSC so schnell, wie vernünftigerweise erwartet werden darf, davon in Kenntnis zu setzen.
4. Für den Fall, dass MSC ihre in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer hiermit bereits die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht an MSC oder an von ihr zu benennende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von MSC befindet, und diese Sachen zurückzunehmen.
5. MSC hat das Recht, die vom Käufer gekauften Produkte zurückzubehalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, ungeachtet einer Übertragungs- oder Herausgabepflicht von MSC. Nachdem der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, bemüht sich MSC, die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.
6. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden infolge des Zurückbehaltens der gekauften Produkte gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers und werden MSC auf erstes Verlangen vom Käufer erstattet.
Artikel 12 - Garantie
1. MSC steht dafür ein, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Regeln/Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu liefernden Sachen für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer den Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich auf diese Verwendung hingewiesen hat.
2. Für die verkauften und gelieferten Produkte mit Herstellergarantie gelten nur die von diesem Lieferanten festgelegten Garantiebestimmungen. Diese Herstellergarantie gilt standardmäßig bis 1 Jahr nach Beginn des Vertrags.
3. Die Garantie gilt nicht, wenn:
a) Der Käufer die gelieferten Produkte selbst repariert und/oder bearbeitet hat oder durch Dritte hat reparieren und/oder bearbeiten lassen;
b) Die gelieferten Produkte abnormalen Bedingungen ausgesetzt waren oder anderweitig unsorgfältig oder entgegen den Anweisungen von MSC und/oder auf der Verpackung behandelt wurden;
c) Die Mangelhaftigkeit ganz oder teilweise die Folge von Vorschriften ist, die die Behörden hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien erlassen haben oder erlassen werden;
d) Mit der Pumpe vom Käufer ein Medium gefördert wurde, das für die Pumpe, das Produkt, nicht geeignet ist.
Artikel 13 - Aussetzung und Auflösung
1. MSC ist befugt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
2. Darüber hinaus ist MSC befugt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit dieser noch nicht durchgeführt ist, ohne gerichtliche Mitwirkung aufzulösen, wenn der Käufer den Verpflichtungen, die sich für ihn aus einem mit MSC geschlossenen Vertrag ergeben, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Ferner ist MSC befugt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach Maßstäben von Billigkeit und Angemessenheit nicht länger verlangt werden kann, oder wenn sich anderweitig Umstände ergeben, die derart sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags billigerweise nicht erwartet werden darf.
4. Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von MSC gegen den Käufer sofort fällig. Setzt MSC die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
5. MSC behält stets das Recht, Schadenersatz zu fordern.
Artikel 14 - Haftungsbeschränkung
1. Führt die Durchführung des Vertrags durch MSC zu einer Haftung von MSC gegenüber dem Käufer oder Dritten, ist diese Haftung auf die im Zusammenhang mit dem Vertrag von MSC in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden. Die Haftung von MSC ist jedenfalls auf den Schadensbetrag beschränkt, der von der Versicherungsgesellschaft je Ereignis und Jahr maximal ausgezahlt wird.
2. MSC haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen sowie Schäden infolge der Nutzung der gelieferten Produkte; diese sind ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt eine Beschränkung entsprechend dem, was nach Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig ist.
3. MSC haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Produkts entstehen, und ist nicht zu deren Behebung verpflichtet. MSC liefert strikte Wartungs- und Gebrauchsanweisungen, die vom Käufer einzuhalten sind. Alle Schäden an Produkten infolge des Tragens und Gebrauchs sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (darunter fallen Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
4. MSC haftet nicht für Schäden, die die Folge eines Handelns oder Unterlassens aufgrund (unvollständiger und/oder unrichtiger) Informationen auf der/den Website(s) oder auf verlinkten Websites sind oder sein können.
5. MSC ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Störungen oder dafür, dass die Website aus welchem Grund auch immer nicht verfügbar ist.
6. MSC steht nicht für die richtige und vollständige Übermittlung des Inhalts von durch oder im Namen von MSC versandten E-Mails ein, noch für deren rechtzeitigen Empfang.
7. Von MSC erteilte Ratschläge auf der Grundlage unvollständiger und/oder unrichtig vom Käufer bereitgestellter Informationen sind niemals Grund für eine Haftung von MSC.
8. Der Inhalt der von MSC erteilten Beratung ist nicht bindend und lediglich beratender Art. Der Käufer entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob er die Vorschläge und die darin genannten Ratschläge von MSC befolgt. Alle Folgen, die sich aus der Befolgung der Beratung ergeben, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. MSC steht es jederzeit frei, eigene Entscheidungen zu treffen, die von der von MSC erteilten Beratung abweichen. MSC ist in diesem Fall zu keiner Form der Rückerstattung verpflichtet.
9. Wird durch oder im Namen des Käufers ein Dritter eingeschaltet, haftet MSC niemals für das Handeln und die Ratschläge des vom Käufer eingeschalteten Dritten sowie für die Verarbeitung von Ergebnissen (einer erstellten Beratung) des vom Käufer eingeschalteten Dritten in der eigenen Beratung von MSC.
10. Alle Ansprüche des Käufers wegen eines Versäumnisses auf Seiten von MSC verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer die Tatsachen kannte oder vernünftigerweise kennen konnte, auf die er seine Ansprüche stützt, schriftlich und begründet bei MSC gemeldet wurden. Alle Ansprüche des Käufers verfallen jedenfalls ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.
Artikel 15 - Höhere Gewalt
1. MSC haftet nicht, wenn sie infolge einer Situation höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann; sie kann auch nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gehalten werden, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und ihr auch nicht kraft Gesetzes, Rechtsgeschäfts oder der im Verkehr geltenden Auffassungen zuzurechnen ist.
2. Als höhere Gewalt gilt jedenfalls, ohne Beschränkung auf das, was darunter in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird: (i) höhere Gewalt bei Zulieferern von MSC, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Zulieferer, die MSC vom Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mangelhaftigkeit von Sachen, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Störung des Internets, von Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (zum Beispiel durch: Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Betrieb von MSC und (xi) sonstige Situationen, die nach Auffassung von MSC außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
3. MSC hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem MSC ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
4. Während der Dauer der höheren Gewalt können die Parteien die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.
5. Soweit MSC zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag inzwischen teilweise erfüllt hat oder erfüllen können wird und dem erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil ein selbstständiger Wert zukommt, ist MSC berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 16 - Gefahrübergang
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf einen Käufer, der ein Unternehmen ist, in dem Moment über, in dem die Sachen das Lager von MSC verlassen. Für Verbraucher gilt, dass die vorgenannte Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald die Produkte in die Verfügungsgewalt des Käufers gelangt sind. Dies ist der Fall, sobald die Produkte an der Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.
Artikel 17 - Geheimhaltung
MSC und der Käufer verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Vertrags erlangt wurden. Die Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Auftrag und ist auch dann anzunehmen, wenn man vernünftigerweise erwarten kann, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Geheimhaltung gilt nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich/allgemein bekannt sind, die Informationen nicht vertraulich sind und/oder die Informationen MSC nicht während des Vertrags vom Käufer bekannt gegeben und/oder auf andere Weise von MSC erlangt wurden.
Artikel 18 - Rechte des geistigen Eigentums
1. Alle Rechte des geistigen Eigentums und Urheberrechte von MSC stehen ausschließlich MSC zu und werden nicht auf den Käufer übertragen.
2. Dem Käufer ist es untersagt, alle Unterlagen, an denen die Rechte des geistigen Eigentums und Urheberrechte von MSC bestehen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von MSC zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Möchte der Käufer Änderungen an von MSC gelieferten Sachen vornehmen, muss MSC den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen.
3. Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, an denen die Rechte des geistigen Eigentums von MSC bestehen, anders zu verwenden als im Vertrag vereinbart.
Artikel 19 - Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
1. MSC geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) um. Auf entsprechende Nachfrage informiert MSC die betroffene Person hierüber.
2. Hat MSC aufgrund des Vertrags für die Sicherung von Informationen zu sorgen, entspricht diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
Artikel 20 - Beschwerden
1. Ist der Käufer mit den Produkten von MSC nicht zufrieden und/oder hat er Beschwerden über den Vertrag oder dessen Durchführung, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Anlass, der zur Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können über info@dompelpomp.shop mit dem Betreff "Beschwerde" gemeldet werden.
2. Die Beschwerde muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert sein, damit MSC sie bearbeiten kann.
3. MSC reagiert so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde.
4. Die Parteien versuchen, gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen.
5. Können Beschwerden nicht einvernehmlich gelöst werden, hat sich der Käufer an WebwinkelKeur (www.webwinkelkeur.nl) zu wenden; diese vermittelt kostenlos. Prüfen Sie unter https://www.webwinkelkeur.nl/leden/, ob der Webshop von MSC eine laufende Mitgliedschaft hat. Wird auch dann keine Lösung erreicht, hat der Käufer die Möglichkeit, seine Beschwerde von der von WebwinkelKeur eingesetzten unabhängigen Schlichtungsstelle behandeln zu lassen; deren Entscheidung ist bindend, und sowohl MSC als auch der Verbraucher stimmen dieser bindenden Entscheidung zu. Mit der Vorlage einer Streitigkeit bei dieser Schlichtungsstelle sind Kosten verbunden, die vom Käufer an die betreffende Stelle zu zahlen sind.
Artikel 21 - Anwendbares Recht
1. Auf jeden Vertrag zwischen MSC und dem Käufer ist niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Bei der Auslegung des Inhalts und der Tragweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. MSC hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
3. Alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag zwischen MSC und dem Käufer entstehen oder damit zusammenhängen, werden vor dem zuständigen Bezirksgericht Rotterdam (Standort Rotterdam) entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts führen.
Groningen, 14. September 2026 (Fassung für die WebwinkelKeur-Nachprüfung).